Vereinssatzung
Förderverein der Gebrüder - Grimm - Schule Magdeburg e.V.
(2) Der Verein ist
im Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen und hat die Rechtsstellung
einer juristischen Person.(3) Der Sitz des Vereins ist:
(2) Er unterstützt die schulische Arbeit in verschiedenen Bereichen und trägt somit zur optimalen sonderpädagogischen Förderung der Schüler bei.
(3) Der Verein leistet einen Beitrag zum Ziel: "Eine Schule zum Wohl fühlen".
(4) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet
b) durch Ausschluß
(bei Nichteinhaltung der Satzung kann der Vorstand ohne Anhörung vor
der
Mitgliederversammlung den sofortigen Ausschluß erwirken. Der Ausschluß
wird schriftlich auf dem
Postweg zugesandt. Gegen diesen Bescheid kann der Ausgeschlossene innerhalb
eines Monats
Berufung einlegen)d) durch den Tod des Mitgliedes.
(2) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes ist der Beitrag für das laufenden Geschäftsjahr voll zu zahlen.
(3) Spenden finanzieller Art können jeder Zeit eingebracht werden bzw. sind erwünscht.
Organe des Vereins sind:
(5) Scheidet
ein Vorstandsmitglied während einer Amtszeit aus dem Verein aus, so
ist für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung
seine Nachfolge durch Beschluß des Vorstandes zu regeln, erforderlichenfalls
beauftragt der Vorstand für diesen Zeitraum ein weiteres Vereinsmitglied
kommissarisch mit der Führung des zu besetzenden Amtes. Die nächste
ordentliche Mitgliederversammlung wählt dann den Nachfolger des ausgeschiedenen
Vorstandsmitgliedes für die restliche Amtsdauer.
(6) Die Vorstandsmitglieder
führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich. Für eventuelle
Auslagen wird Ersatz nach den von der Mitgliederversammlung zu beschließenden
pauschalen Grundsätzen geleistet.(7) Für finanztechnische oder
steuerrechtliche Belange kann der Vorstand Experten zu Rate zeihen.
Der Kassenführer
besorgt die Kassengeschäfte im Rahmen der gefaßten Beschlüsse
und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben.
(1) Über die Verwendung
des Vereinsvermögens entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
entscheidet der Vorstand. Jede Verwendung, die dem Vereinszweck zuwiderläuft,
ist ausgeschlossen.(2) Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Teile des
Vereinsvermögens.
Der Verein haftet nicht
für Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung
ihrer Aufgaben erleiden, wenn oder soweit solche Schäden und Verluste
nicht durch abgeschlossene Versicherungen gedeckt sind.
(2) Für Satzungsänderungen
ist eine 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung
erscheinenden Vereinsmitglieder
erforderlich.
(3) Satzungänderungen,
die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen
verlangt werden,
kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
(4) Beschlüsse
über Satzungänderungen sind schriftlich niederzulegen, vom Vorstand
gegenzuzeichnen und
Verbleiben im Sitz des Vereins.
(2) Bei Auflösung
des Vereins oder bei Verlust steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen ausschließlich an
Einrichtungen bzw. Organisationen, die gemeinnützigen, wohltätigen
Zwecken dienen. Der Empfänger der
Vermögensanteile wird das Schulverwaltungsamt Magdeburg mit der Auflage,
das Geld dem Haushalt der
Gebrüder - Grimm - Schule zuzuführen.
(3) Die Auflösung
des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister
einzutragen.
Der Vorstand hat die Auflösung dann zur Eintragung anzumelden.
Die Satzung tritt am
05.11.1996 in Kraft und wurde am 4. September 1997 geändert.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Magdeburg.